Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat eine Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes beschlossen. Damit sollen Bürger und Kommunen stärker am Ausbau erneuerbarer Energien beteiligt werden, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) am Dienstag mitteilte.
Die Reform soll mehr Akzeptanz für Windräder und Solarparks schaffen, indem sie finanzielle Vorteile für Anwohner und Gemeinden bringt.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören höhere finanzielle Beteiligungen: Bei Windenergieanlagen erhalten Gemeinden künftig 0,3 Cent pro Kilowattstunde, Bürger profitieren zusätzlich durch Stromgutschriften oder Direktzahlungen in gleicher Höhe. Klimaminister Till Backhaus (SPD) sagte, für die Akzeptanz der Energiewende sei wichtig, die Menschen an den Gewinnen der Energiewende zu beteiligen.
Bisher profitieren Gemeinden und Bürger im Land bereits mit rund 6,2 Millionen Euro jährlich.
Das Gesetz gilt erstmals auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einem Megawatt Leistung und erleichtert die Verfahren durch weniger Bürokratie. Gemeinden können künftig auch Anteile an Windparks erwerben oder selbst Betreiber werden.
Mecklenburg-Vorpommern hatte 2016 das erste Beteiligungsgesetz dieser Art in Deutschland eingeführt.
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