Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern müssen auch künftig keine Umsatzsteuer zahlen. Das teilte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Mittwoch mit.
Damit wird eine ursprüngliche Übergangsregelung zu einer dauerhaften Lösung, nachdem der Bund sein Umsatzsteuergesetz geändert hat.
Die Neuregelung betrifft rechtlich unselbstständige Schülerfirmen, die in die schulische Organisationsstruktur eingebunden sind. Ihre Tätigkeit muss vorrangig dem Unterrichtszweck dienen und der pädagogischen Vermittlung ökonomischen Handelns.
„Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge“, sagte Oldenburg. Die Steuerbefreiung gilt nur, solange die Leistungen nicht in erster Linie der Gewinnerzielung oder dem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen dienen.
Anders verhält es sich bei rechtlich selbstständig organisierten Schülerfirmen, etwa in einer GbR. Diese können unter Umständen die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nutzen.
Im Land gibt es derzeit nach Angaben des Ministeriums keine in einer GbR organisierten Schülerfirmen. Aktuell existieren in Mecklenburg-Vorpommern 50 Schülerfirmen, seit 2023 haben sich etwa 20 neu gegründet.
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