Rostock beschränkt Böller-Zeiten zu Silvester

In Rostock dürfen Böller und andere pyrotechnische Gegenstände mit reiner Knallwirkung an Silvester nur in einem festgelegten Zeitraum gezündet werden. Das hat das zuständige Stadtamt mitgeteilt.

Erlaubt ist das Abbrennen dieser Kategorie-F2-Artikel lediglich von 16:00 Uhr am 31. Dezember bis 06:00 Uhr am 1. Januar.

Zudem gelten strenge Abstandsregeln. So muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu Reetdachhäusern, Tankstellen und Tankanlagen eingehalten werden.

Gesetzlich verboten ist das Zünden in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und Stallungen. Ausdrücklich untersagt sind außerdem das illegale Schießen mit umgebauten Waffen sowie das Herstellen oder Verändern von Feuerwerkskörpern.

Die Behörden raten, nur in Deutschland geprüfte Feuerwerksartikel mit CE-Zeichen und deutscher Gebrauchsanleitung zu kaufen.

Nicht funktionierende Artikel sollen nicht erneut angezündet werden. Die Feuerwehr ist im Brandfall unter der Notrufnummer 112 zu alarmieren.

Die detaillierte Allgemeinverfügung ist seit dem 10. Dezember online einsehbar.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

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