Das Landgericht Stralsund hat einen Tierpark von der Haftung für einen Unfall im Streichelgehege freigesprochen. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass der Parkbetreiber alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe und daher nicht für einen Schaden durch eine Ziege hafte.
Eine Besucherin war im Sommer 2023 im Streichelgehege eines Tierparks zu Fall gekommen und hatte sich am Knie verletzt.
Sie gab an, von einem Ziegenbock mit den Hörnern in die Kniekehlen gestoßen und umgerannt worden zu sein. Das Gericht konnte jedoch nicht zweifelsfrei feststellen, ob es sich um einen gezielten Angriff handelte oder ob die Ziege die Frau im Gedränge der Herde nur ‚angerempelt‘ habe.
Die Richter wiesen die Klage der Krankenversicherung der Geschädigten ab.
Ein vernünftiger Besucher müsse sich darauf einstellen, dass der Kontakt mit Tieren spontanes und auch unerwartetes Verhalten bedeute, hieß es in der Urteilsbegründung. Dass eine Ziege einen Besucher anremple, könne auch bei größter Sorgfalt nicht verhindert werden und führe nicht automatisch zu einer Haftung des Parkbetreibers.
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