Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, hat ihren Verzicht auf die Ausübung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften des Landes in einem schriftlichen Erlass festgeschrieben. Das teilte das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz mit.
Der Erlass, der Ende 2025 unterzeichnet wurde, dokumentiere eine seit Bernhardts Amtsübernahme praktizierte Verwaltungsübung.
Bernhardt betonte, die Staatsanwälte seien dem Legalitätsprinzip verpflichtet, weshalb ihnen und nicht dem Ministerium die Entscheidungshoheit über Ermittlungen obliege. Sie habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaften, die täglich unter hoher Belastung hervorragende Arbeit leisteten.
Das externe Weisungsrecht, das sich aus den Paragrafen 146 und 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes ergebe, gehöre zur Fachaufsicht des Ministeriums.
Die Ministerin begründete den Schritt auch mit der in europäischen Rechtsstaatsberichten geäußerten Kritik an dem Weisungsrecht in Deutschland. Der Erlass könne nur schriftlich aufgehoben werden, was eine künftige politische Führung dazu zwingen würde, eine Einschränkung der Eigenständigkeit der Staatsanwaltschaften schriftlich zu fixieren.
Damit solle die Resilienz der Justiz gestärkt werden.
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