Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat fristgerecht Rechtsmittel gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Öffnungszeitenverordnung eingelegt, teilte Staatssekretär Jochen Schulte mit. Das Gericht hatte die Verordnung im März für unwirksam erklärt.
Die Verordnung schafft die Grundlage dafür, dass Geschäfte in touristischen Gebieten an bestimmten Sonn- und Feiertagen im gesetzlich vorgesehenen Rahmen öffnen können.
Das Land strebe nun eine höchstrichterliche Klärung grundlegender Rechtsfragen an, die weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus Bedeutung haben, erklärte Schulte. Die vom Oberverwaltungsgericht gekippte Regelung orientiere sich eng an der in Schleswig-Holstein geltenden Bäderregelung.
Regelungen zur Sonntagsöffnung, die vergleichbar seit über zehn Jahren westlich der Lübecker Bucht als verfassungskonform gelebt werden, sollten 35 Jahre nach der deutschen Einheit auch östlich der Lübecker Bucht als verfassungskonform erachtet werden.
Im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs informierte Schulte gemeinsam mit Partnern aus Tourismus, Handel und Wirtschaft über die Bedeutung der Sonderöffnungszeiten. Krister Hennige, Präsident der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg, warnte vor einer Gefährdung von Arbeitsplätzen und Investitionen.
Kristin Just, Geschäftsführerin des Handelsverbandes Nord, forderte eine einfache, unbürokratische und rechtssichere Ausgestaltung der Verordnung. Annette Rösler, Geschäftsführerin des Bäderverbandes, betonte die Bedeutung der Umsätze an Sonn- und Feiertagen für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes.
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